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25 April 2012

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 April 25, 2012
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Laut Wikipedia sind Nahrungsergänzungsmittel Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Sie fallen unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB).

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem LFGB und sind nicht dazu bestimmt, Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keine arzneiliche Wirkung entfalten oder beanspruchen.“

Während Finanzprodukte keiner gesetzlichen Prüfung unterliegen und der Phantasie in der Werbung keine Grenzen gesetzt sind, werden Werbeaussagen und -Versprechungen über  Nahrungsergänzungsmittel durch die Verordnung EG Nr. 1924/2006 (Health Claims) streng geregelt.

Mailings für diese Produkte stellen an einen Texter hohe Anforderungen, denn sie müssen nicht nur einfühlsam und verkaufsstark, sondern auch extrem rechtssicher sein! Findet ein aufmerksamer Wettbewerber eine Formulierung, die dem Gesetz nicht entspricht, hat der Versender mit hohen Strafzahlungen zu rechnen.

Aus meiner Texter-Praxis:

In einem Mailing für einen Versender von Nahrungsergänzungsmitteln schrieb ich zum Beispiel: “… unterstützt Ihren Körper bei Hautproblemen und Allergien.” Prompt antwortete der Anwalt meines Kunden: “Sie müssen direkte krankheitsbezogene Aussagen vermeiden. Hautprobleme sind ein Krankheitsbild und dürfen nicht verwendet werden. Sie können Ihre Aussage so umschreiben: ” … unterstützend zur Erhaltung einer gesunden Hautstruktur.”

In einem Mailing für einen anderen Kunden schrieb ich: ” … steigern Ihre Konzentrationsfähigkeit.” Der Anwalt dieses Kunden sagte mir, dass eine solche Aussage gesetzlich angreifbar ist und deshalb umschrieben werden muss, zum Beispiel in: “… können Ihre normale Konzentrationsfähigkeit unterstützen.”

FAZIT:

1. Die Werbeaussagen, mit denen die Hersteller Nahrungsergänzungsmittel anpreisen, dürfen nicht irreführend sein:

2. Nicht gestattet sind Behauptungen wie die, mit einer angemessenen Ernährung sei die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich, etwa weil die Böden in Deutschland so ausgelaugt seien.

3. Ebenfalls verboten sind Aussagen, die sich auf die Linderung, Beseitigung oder Vorbeugung von Krankheiten beziehen.

4. Es ist nicht zulässig, mit Aussagen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen für ein Nahrungsergänzungsmittel zu werben.

Edwin E. Braatz

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Uwe Hiltmann
26. April 2012 20:56

Meine Güte, in Deutschland wird ja bald alles verboten… oder zumindest auf die Feingoldwaage gelegt. Sind die Menschen in Deutschland wirklich schon so blöd, dass sie solche Aussagen nicht mehr selbst prüfen können?

Martina Roters
26. April 2012 20:49

Die Punkte 1,3 und 4 sind für mich klar, doch bei Punkt 2 habe ich noch nicht begriffen, gegen welche "Regel" there Satz verstößt. Ist die Aussage zu pauschal?

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